Leider finden sich bei den Händlern im Schnitt mittlerweile rund 15 % die unseriös arbeiten. Wie viele Kunden unseriös arbeiten kann ich leider nicht beurteilen. Im Händlerbereich sieht es wie folgt aus bei unseriösen Händlern: Reklamationen werden sehr oft nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bearbeitet und man versucht vielfach eigentlich zustehende gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden dann zum finanziellen Schaden der Kunden zu umgehen, um die eigenen Gewinne hierdurch weiter zu maximieren. Beim ausgeübten Kaufvertrags-Wideruf innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist, wird oft händlerseitig einfach keine Gutschrift des Kaufpreises an den Kunden erteilt bzw. es wird vielfach dann einfach vom Händeler “vergessen” die Frachtkosten zu erstatten- sprich letzlich geht es in den Bereich versuchte Unterschlagung also Betrug. Oder es wird einfach Ware geschickt- außerhalb des Kaufvertrages, die nicht vom Kunden bestellt wurde, und der Händler weigert sich dann, diese falsche nicht bestellte Ware dann auf Ihre Kosten wieder beim Kunden abholen zu lassen.Lt. BGH Urteil sind entsprechende AGB der Händler zwar nichtig, wie das OTTO Urteil zeigt, aber die Händler belassen die AGB trotzdem weiterhin so und handeln auch weiterhin so, obwohl gesetzlich unzulässig. Oder es wird vom Händler einfach zu wenig Ware geschickt, und diverse Händler liefern die fehlenden Artikel dann einfach trotz 2 aliger Fristsetzung gar nicht nach und arbeiten nur auf Verzögerungstaktik, um zu erreichen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist dann bereits abgelaufen ist und der Kunde nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kann, usw. usw., nur ein ein paar Beispiele zu benennnen. Der Kunde muss die Händler dann erst abmahnen, oder eine Strafanzeige, oder die Einleitung von weiteren rechtlichen Schritten nach ergebnislosem Fristablauf ankündigen, damit dann überhaupt etwas beim Händler passiert, und damit dieser seinen Vertrag einhält. Leider sind das im Schnitt mittlerweile rd. 15 % der Händler, die so oder so ähnlich arbeiten, gemessen an meinen diversesten Bestellungen, heisst bei jeder zehnten Bestellung gibt es im Schnitt solche Schwierigkeiten, trotz anderslautender gesetzlicher Regelungen und Rechtsprechung. Wenn man sich die Amazon-Händlerbewertungen aber auch andere Bewertungen z..B. bei *** anschaut, verhält es sich ähnlich bei vielen Händlern. Mich wundert das ehrlich gesagt nicht, dass Kunden falls sie so etwas erleben, oder so etwas ähnliches erlebt haben, dann gleich direkt eine schlechte Bewertung in Form einer Schulnote abgeben, falls dann in Zukunft wiederholt etwas ähnliches bei Händlern erlebt wird. Der Kunde sollte aus meiner Sicht, falls er etwas schriftlich zusätzlich zu der Schulnote formuliert, allerdings darauf achten, dass die Bewertungsrichtlinien bei Amazon eingehalten werden und das natürlich auch alles der Warheit entspricht und nichts weggelassen wird was die Wahrheit verfälscht und auch nichts hinzuerfunden wird was die Wahrheit verfälscht. Der Händler kann dann auch nichts gegen die schlechte Bewertung machen, schließlich hat er den Amazon Geschäftsbedingungen zugestimmt welche auch schlechte Bewertungen zulässt, um seine Ware dort verkaufen zu können und bei den Kunden verhält es sich ähnlich. Außerdem kann der Händler bei Amazon bei einer schlechten Kundenbewertung immer noch seinen Kommentar zu der Kundenbewertung abgegeben, der Kommentar muss aber hier natürlich auch immer der Wahrheit enprechen und die Amazon Richtlinien müssen eingehalten werden. Teilweise meint man, das viele Bewertungen der Kunden mit den Händlern so wie es im ersten Moment scheint, eigentlich nichts mit dem Händler direkt zu tun haben, aber wenn man einmal richtig über die Angelegenheit nachdenkt, stimmt dieser erste Eindruck natürlich meistens nicht, z.B. wenn ein Urteil über das Versandunternehmen mit einer schlechten Note abgegeben wird: Der Händler versendet schließlich seine Waren mit genau diesem Versandunternehmen an den Kunden; der Händler hat ja das Versandunternehmen ausgewählt, mit dem es beim Warenversand an den Kunden diese Probleme gab, ist also durch seine Wahl dieses Versandunternehmens auch dafür mitverantwortlich, dass der Kunde diese Schwierigkeiten hat; der Kunde zahlt in den allermeisten Fällen auch noch diese Versandkosten und darf dafür natürlich auch erwarten, dass alles einwandfrei verläuft; daher muss sich der Händler natürlich überlegen, ob er aufgrund dieser aufgetretenen Schwierigkeiten, trotzdem weiterhin mit dem Versandunternehmen zusammenarbeitet und diese Schwierigkeiten den Kunden dann auch weiterhin zumuteten will. Das ist bei mangelhafter Ware oder Ware, wie das Fliegengitter, welches nicht richtig eingebaut werden kann, natürlich genau das gleiche. Dann als Händler einfach zu sagen, der Produzent der Ware hat ja schuld und ich vertreibe das Produkt aber trotzdem weiterhin, obwohl mir der Mangel des Produktes bekannt ist und mute diesen Mangel dann dem Kunden trotzdem weiterhin auch in Zukunft zu, so etwas grenzt ja schon an an vorsätzlichen Betrug in voller Kenntnis der Lage und des mangelhaften Produktzustandes. Jeder seriöse Händler würde so ein Produkt bzw. die ganze Charge wenn das Problem häufiger auftritt, direkt beim Produzenten reklamieren und dafür Sorge tragen, dass nur noch einwandfreie einbaubare Produkte an die Kunden verkauft werden und solch mangelhafte Produkte den Kunden nicht weiter zum Verkauf angeboten werden. Das machen allerdings sehr viele Händler trotzdem einfach nicht, obwohl es erforderlich wäre, sondern beschweren sich im Anschluss dann auch noch über den angeblich so bösen Kunden, obwohl dieser nur seine ihm zustehenden gesetzlichen Reklamation- und Schadensersatz-Rechte versucht hat beim Händler durchzusetzen und dafür dann ein entsprechendes Urteil über den Händler abgegeben hat. Der Händler hat sich diese schlechte Bewertung selbst verursacht, da er die Ware in Kenntnis des Produktmangels trotzdem weiterhin an Kunden verkauft hat, anstatt diese mangelhaft Ware einfach aus dem Sortiment zu nehmen. Da sollte sich jeder Händler auch einmal an die eigene Nase fassen, ob bei ihm alles tatsächlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen abgearbeitet wird gegenüber dem Kunden und ob er nicht auch vielfach einfach versucht, solche Regelungen zum Kundenschaden zu umgehen und ob dann die Kunden-Beurteilungen vielleicht doch gerechtfertigt sind. Beim Urteil gehe ich davon aus, solange die Bewertung des Kunden der Wahrheit entsprach und nicht irgendwelche Verleumdungen vom Kunden über den Händler verbreitet wurden und der Kunde nicht gegen irgendwelche anderen gesetzlichen Regelungen verstoßen hat, durch seine Bewertung und seine Amazon Beschwerde, denke ich, wird der Kunde auch nichts vom Gericht zu befürchten haben und das ganze wird im Sande verlaufen. Im Übrigen löscht Amazon meines Wissens einen Händler auch nicht nach einer einzigen schlechten Kundenbeschwerde, es müssen viele entsprechende Beschwerden vorgelegen haben, damit es überhaupt zu so einer Händlerlöschung kommen kann. Der Schaden wäre, denke ich auch, wenn überhaupt von Amazon zu tragen, da Amazon von den Kunden ja sogar erwartet, dass diese Händlerbewertungen egal ob gut oder schlecht abgeben. Das Amazon-Schulnotensystem dient letztlich dem Verbraucherschutz vor unseriösen Händlern und ist eine gute Verbraucherorientierungshilfe, um sich vor unseriösen Händlern und den anschließenden Schwierigkeiten im Anschluss zu schützen.
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